Es ist nunmehr nach EU-Verordnung und dts. Gesetz erforderlich, dass
Sie mir Ihr Einverständnis für die Datenaufnahme (E-Mail Annahme und
Beantworung) erteilen.
Dies bedeutet, dass Sie zu Beginn jeder
E-Mail Ihr ausdrückliches Einverständnis für die Übermittlung in eine
unverschlüsselten Übertragung zustimmen müssen.
Andernfalls darf ich Ihre E-Mail ab dem 25.5.2018 nicht mehr beantworten. ________________________________ 2.) Zum CORONA-VIRUS (SARS-CoV-2) mit der Erkrankung COVID-19: Die Kassenärzliche Vereinigung Hamburg gibt aktuell bekannt: https://www.kvhh.net/kvhh/pages/index/p/1412
Wenn sie allgemeine Informationen über Virus und Schutzmaßnahmen suchen: wenden Sie sich an die Hotline der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz: 040 / 428 284 000
Beim Verdacht auf eine Infektion wenden sie sich an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst Hamburg: 040 / 116 117 Hier erhalten Sie eine ärztliche Beratung und ev. weitere notwendigen Schritte können in die Wege geleitet werden.
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Beim Verdacht auf eine Infektion, oder / und wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren, oderKontakt mit einem Rückkehrer hatten:
BLEIBEN SIE ZU HAUSE ! SUCHEN SIE - KEINE ARZTPRAXEN, - KEINE NOTFALLPRAXEN, - KEINE NOTFALLAMBULANZEN VON KRANKENHÄUSERN AUF.
Dadurch könnten im Zweifel andere Patientinnen und Patienten angesteckt werden. _________________________
----------- Zu Ihrer Sicherheit:
Am Fr. 04.2.2022, habe ich meine 3. Covid-19 -Impfung erhalten (Moderna). Ich bin somit vollständig durchgeimpft. 13.12.2021: Grippeschutz-Impfung ----------- FÜR NEUE PATIENTEN:
Ich danke Ihnen allen sehr für Ihre Anfragen.Zur Zeit habe ich sehr weit mehr als 100 laufende Neuanmeldungen, die teilweise im Stundentakt per E-M oder Tel. eintreffen. Ohne die Qualität meiner Praxis zu vermindern, kann ich wöchentlich 4-6 Neupatienten aufnehmen, habe jedoch durchschnittlich 8-10 Neuanfragen jeden TAG. Meine Praxis ist eine kleine Ein-Personen-Praxis - meine Patienten und ich haben einen gemeinsamen Qualitätsanspruch - ich kann daher bei Weitem nicht alle Neuanfragen annehmen. ---------
Schauen Sie doch vor einem Besuch, vor allem wenn Sie eine weite Anfahrt haben, auf diese Seite, oder rufen Sie den Anrufbeantworter meiner Praxis an.
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4.) SPRECHSTUNDEN nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
OFFENE, FREIE SPRECHSTUNDE für "alte" Patienten: ohne Terminvergabe Mo. - Do. vormittags 8:30 - 13:00h, Bitte bis 12h erscheinen.
TERMINSPRECHSTUNDEN (KEINE OFFENEN SPRECHSTUNDEN) Mo.: 13.00 - 14.00h Di.: 15.00 - 18.00h Mi. 13.00 - 14.00h "Neuer Patient" / "Alter Patient" ? Wenn ich irgendwann eine Patientenakte von Ihnen angelegt habe - egal wann, auch vor z.B. 10 Jahren - sind Sie kein neuer Patient mehr , und können einfach während der Sprechzeiten erscheinen. NEUE PATIENTEN:können sich per E-Mail anmelden, das Anliegen und und die Dringlichkeit kurz schildern.Nach Maßgabe meiner Möglichkeiten kann ich dann mit Ihnen in Kontakt treten.
_______________________________________________________________________________________ 5.) WAS ICH NICHT MACHE (No Gos)
1) Nach mehreren äußerst bedenklicher Rückmeldungen werde ich ab sofort (Febr. 2014) KEINE Bescheinigungen zur Kostenübernahme von Privat-Therapien mehr ausstellen (Sog. Dringlichkeitsbesch.) Bei einem kassenzugelassenen Therapeuten haben Sie als Patient die Sicherheit (!), dass dessen Ausbildung von Ihrer Krankenkasse auch anerkannt ist. Ich würde unbedingt auf diesen Weg vertrauen, auch wenn es Wartezeiten bedeutet.
2) ! KEIN CANNABIS : Schon vor der Praxisgründung - und während meiner 8-jährigen Klinikzeit - habe ich mich grundsätzlich dafür entschieden NICHT mit Betäubungsmittels zu arbeiten. Ich habe daher keine BtM-Rezepte. Eine Verschreibung von "Cannabis auf Rezept" (1.3.2017), ist bei mir daher NICHT möglich.