Es ist nunmehr nach EU-Verordnung und dts. Gesetz erforderlich, dass
Sie mir Ihr Einverständnis für die Datenaufnahme (E-Mail Annahme und
Beantworung) erteilen.
Dies bedeutet, dass Sie zu Beginn jeder
E-Mail Ihr ausdrückliches Einverständnis für die Übermittlung in eine
unverschlüsselten Übertragung zustimmen müssen.
Andernfalls darf ich Ihre E-Mail ab dem 25.5.2018 nicht mehr beantworten. ________________________________ 2) AKTUELLE ÖFFNUNGSZEITEN
FÜR NEUE PATIENTEN:
Ich danke Ihnen allen sehr für Ihre Anfragen.Zur Zeit habe ich sehr weit mehr als 100 laufende Neuanmeldungen, die teilweise im Stundentakt per E-M eintreffen. Ohne die Qualität meiner Praxis zu vermindern, kann ich wöchentlich 4-6 Neupatienten aufnehmen, habe jedoch durchschnittlich 6 - 8 Neuanfragen jeden TAG. Meine Praxis ist eine kleine Ein-Personen-Praxis - meine Patienten und ich haben einen gemeinsamen Qualitätsanspruch - ich kann daher bei Weitem nicht alle Neuanfragen annehmen. ---------
PRAXIS GEÖFFNET:
LIEBE PATIENTEN, ich bin ab Mo.03.02.2025 wieder persönlich in meiner Praxis anwesend.
Schauen Sie doch vor einem Besuch, vor allem wenn Sie eine weite Anfahrt haben, auf diese Seite, oder rufen Sie den Anrufbeantworter meiner Praxis an.
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4.) SPRECHSTUNDEN nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
OFFENE, FREIE SPRECHSTUNDE für "alte" Patienten: ohne Terminvergabe Mo. - Do. vormittags 8:30 - 13:00h, Bitte bis 12h erscheinen.
TERMINSPRECHSTUNDEN (KEINE OFFENEN SPRECHSTUNDEN) Mo.: 13.00 - 14.00h Di.: 15.00 - 18.00h Mi. 13.00 - 14.00h "Neuer Patient" / "Alter Patient" ? Wenn ich irgendwann eine Patientenakte von Ihnen angelegt habe - egal wann, auch vor z.B. 10 Jahren - sind Sie kein neuer Patient mehr , und können einfach während der Sprechzeiten erscheinen. NEUE PATIENTEN:können sich per E-Mail anmelden, das Anliegen und und die Dringlichkeit kurz schildern.Nach Maßgabe meiner Möglichkeiten kann ich dann mit Ihnen in Kontakt treten.
_______________________________________________________________________________________ 5.) WAS ICH NICHT MACHE (No Gos)
1) Nach mehreren äußerst bedenklicher Rückmeldungen werde ich ab sofort (Febr. 2014) KEINE Bescheinigungen zur Kostenübernahme von Privat-Therapien mehr ausstellen (Sog. Dringlichkeitsbesch.) Bei einem kassenzugelassenen Therapeuten haben Sie als Patient die Sicherheit (!), dass dessen Ausbildung von Ihrer Krankenkasse auch anerkannt ist. Ich würde unbedingt auf diesen Weg vertrauen, auch wenn es Wartezeiten bedeutet. 2) ! KEIN CANNABIS : Schon vor der Praxisgründung - und während meiner 8-jährigen Klinikzeit - habe ich mich grundsätzlich dafür entschieden NICHT mit Betäubungsmittels zu arbeiten. Ich habe daher keine BtM-Rezepte. Eine Verschreibung von "Cannabis auf Rezept" (1.3.2017), ist bei mir daher NICHT möglich.
5.) 2025 PRAXISABGABEJAHR wird aktualisiert (zuletzt 26.1.2025) Ausgangssituation: - alleine ab Januar habe ich so viele Neuanmeldungen, dass ich (jeden Tag einer) bis Mitte April ausgebucht wäre... - Praxisabg. "Ende d. Jahres" heißt ja nicht, dass ich einfach abschließe und den Schlüssel bei der Verwaltung abgebe, sondern: Modell: Nachfolger Umbauten (Sanitär, Küche Anmeldung?...), kompletter Wechsel der digit. Infrastruktur,Praxisprogramm, digit. Arzt- und Praxiskarten brauchen 1 Monat in der Beantragung... (4. Quartal) Modell: Kein Nachfolger Abriß, 4. Quartal Nun ist das Verfahren langwierig - ich halte Sie auf dem aktuellen Stand. - 1. Vermieter muss einer erneuten Arztpraxis zustimmen, - 2. KV musss die Praxis als "erhaltenswürdig" einstufen... - 3. dann erst Ausschreibung durch die KV ES ERGIBT SICH SCHON JETZT: FÜR "ALTE": - stellen Sie unbedingt alle wichtigen ANTRÄGE (Rente, R-Verlängerung, Versorgungsamt) im 1. und 2. QUARTAL!- im 2. Q: Medikamentenvorräte bis weit ins 1. Q.2026! FÜR "NEUE" Meine Praxis existiert nur noch einige Monate. Einen Arztwechsel, oder Wechsel der Langzeitbetreuung macht mehr Sinn bei meinem Nachfolger (ich hoffe...). Medikamentöse Überbrückungen oder - Neueinstellungen (2. Rat) sind nach wie vor möglich...